Fragen und Antworten
Was tun, wenn ich mich für ein Tier besonders interessiere?
Wir reservieren keine Tiere aufgrund eines Anrufes oder einer E-Mail. Entscheidend ist das persönliche Erscheinen im Tierheim. Hier kann man das Tier kennenlernen, mit dem Hund eine Gassirunde drehen und sich von den Tierpflegern beraten lassen. Diese kennen die Tiere und können Auskunft über ihre Verhaltensweisen und Vorlieben geben.
Wie kann ich täglich oder wöchentlich in der Umgebung des Tierheimes Hunde ausführen?
Das Spazierenführen der Hunde während der Öffnungszeiten des Tierheims ist mit der Tierheimleitung oder den dafür verantwortlichen Personen abzustimmen.
An Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Hunde ohne schriftliche Einwilligung der Eltern zum Spazierengehen nicht herausgegeben werden.
Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
Für Vereinsmitglieder gelten gesonderte Festlegungen.
Wie kann ich das Tierheim ordnungsgemäß in mein Testament einbeziehen?
Wird beabsichtigt, den Tierschutzverein als Betreiber des Tierheims im Testament zu berücksichtigen, so ist zu beachten, dass die Festlegung eindeutig und handschriftlich erfolgen und mit eigenhändiger Unterschrift versehen sein muss.
Der Tierschutzverein ist ein gemeinnütziger Verein, so dass für Erbschaften keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss.
In unserer jährlich erscheinenden Zeitschrift werden die Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere aufgeführt, so dass sich der Erblasser im Vorhinein über die evtl. Verwendung der Gelder/Sachwerte informieren kann.
Kann ich und mit welchen Voraussetzungen im Tierheim mein Praktikum machen?
Das Tierheim Ladeburg ist seit 2003 Ausbildungsbetrieb und im Rahmen der Ausbildung ist auch ein Praktikum möglich.
Für das Praktikum kann man sich bewerben. Wichtig ist, dass der Bewerber Grundkenntnisse in der Tierhaltung mitbringt und Interesse am Beruf des Tierpflegers hat.
Ab wann sollte eine Jungkatze kastriert werden?
Viele Katzenwelpen verlassen das Tierheim unkastriert, weil sie für diesen Eingriff noch zu jung sind.
Den neuen Besitzern wird es zur Pflicht gemacht, diese Jungkatzen vor der Rolligkeit kastrieren zu lassen, das ist in der Regel im 8. oder 9. Lebensmonat.
Leider musste wiederholt bei Nachkontrollen festgestellt werden, dass diese Kastration nicht erfolgt ist und damit bereits Nachwuchs da war. Damit ist eine weitere Katzenpopulation gewährleistet und diese Jungkatzen werden dann oftmals ganz einfach ausgesetzt. Das ist dann der Beginn eines neuen Kreislaufes.
Natürlich verursacht diese Kastration für den Tierhalter Kosten. Aber wenn man sich für eine Katze/einen Kater entschieden hat, dann sollten auch diese Pflichten sehr ernst genommen werden.
Termine
Nächste Veranstaltungen:
Vortrag: "Chihuahua, Perser und Co. - Qualzuchten - ein Problem im Tierschutz"
13. 11. 2024 - Uhr
Kontakt
Tierschutzverein Niederbarnim e.V.
Biesenthaler Weg 23
16321 Bernau OT Ladeburg
Montag
geschlossen
Dienstag
12.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
12.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag
12.00 bis 16.00 Uhr
Samstag
13.00 bis 17.00 Uhr
Sonntag
geschlossen
Mit Rücksicht auf unsere Tiere sind Besuche oder Beratungen außerhalb der Öffnungszeiten leider nicht möglich.
An Feiertagen bleibt das Tierheim für Besucher geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!