Hund Bodo

Meinung  des TSV Niederbarnim e.V. zum Tod eines Jagdhundes „Bodo“ (siehe MOZ vom 27.Oktober 2014)

 

 

 

Die Mitglieder des TSV Niederbarnim sind bestürzt über das Verhalten eines Ökobauerns, der einen Hund kaltherzig mit einer Mistforke erstach.

Jedes Tier ist ein Mitgeschöpf entsprechend unseres Grundgesetzes und bedarf auch einer besonderen Pflege, Haltung und Fütterung.

Im Tierschutzgesetzt ist insbesondere das Tier geschützt. Wenn ein Jurist schreibt, dass Tiere wie Freiwild behandelt werden können ( unsere Subjektive Auslegung) dann hat er unseres Erachtens den Begriff GESCHÖPF im Grundgesetz übersehen.  Auch die Ausführungen des Juristen, dass der Notarzt  und  der ADAC nicht kommen, sind unbegründet. Es gibt in jedem Kreis einen tierärztlichen Notdienst, der sofort angefordert werden kann.

Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass in unserer Gesellschaft der Tierschutz mehr denn je in die Öffentlichkeit gerückt werden muss. Tierschutz mit Herz, Verstand und Toleranz, wie unser Verein  sich dies zum Grundsatz gemacht hat, und nicht Tierschutz mit militanten Ausführungen, die die Arbeit eines jeden Tierschützers diskriminieren.

Deshalb fordern wir als Tierschützer, dass den Tierschutzvereinen  eine Klagegerecht eingeräumt wird.

 

Vorstand des Tierschutzvereins

Niederbarnim e.V

 

 

 

 

Ladeburg, 29.10.2014

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Veröffentlichung

Do, 30. Oktober 2014

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